Wenn Sie
- Bezieher von Leistungen nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld sind oder
- Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten oder
- wenn Sie für ein in Ihrem Haushalt lebendes Kind einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG erhalten oder
- wenn Sie Wohngeld erhalten
dann prüfen und nutzen Sie die Fördermöglichkeiten über das sogenannte Bildungspaket.